Funde aus der Poltringer Ortsgeschichte – Wann wurde Poltringen erstmals urkundlich erwähnt?
Dies war am 30.07.1191 in der Gründungsurkunde des Kloster Bebenhausen (Übersetzung aus Michael Buhlmann „Das Kloster Bebenhausen im Mittelalter“ Vertex Alemanniae, Heft 19, 2005, S. 29-43). Vorher gab es keine schriftliche Nennung des Namens Poltringen, obwohl es das Dorf schon einige Jahrhunderte davor schon gab. Es wurde aber damals nur wenige und wichtige Urkunden erstellt und überdauerten. Die älteste erhaltene Originalurkunde Deutschlands stammt von König Pippins aus dem Jahr 760 (Schenkung an Reichsabtei Fulda).
“Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich, Rudolf, durch die Gnade Gottes Pfalzgraf von Tübingen, dem ehrwürdigen Abt Diepold und allen diesem kanonisch folgenden [Äbten] auf ewig. Die heutige Generation und jede, die geboren wird und entsteht, soll erfahren, dass, weil der Schöpfer des Alls es so eingerichtet hat, dass jenes Haus der heiligsten Gottesmutter in Bebenhausen durch den Aufwand unserer Hilfe entstand, wir das Gut, das der Speyrer Kirche gehörte, mit Zustimmung unserer geliebten Ehefrau Mathilde und unserer Kinder rechtmäßig getauscht haben, wobei der ruhmreichste Kaiser Friedrich [I. Barbarossa] und dessen Sohn Heinrich [VII.] sowie andere Fürsten des Königreichs dies begünstigten und bestätigten und wir auf Grund der Autorität dieser den Ort wegen des Gedächtnisses an unsere Eltern im Gottesdienst dem Prämonstratenserorden zugewiesen haben. Als danach aber aus gewissen Gründen der Konvent dieses Ordens [den Ort] verließ, wurde durch die Autorität des Herrn Kaiser Heinrich, der damals dem verstorbenen Vater im Kaisertum nachfolgte, glücklich der Zisterzienserorden herbeigerufen, und dieser erhielt durch uns jenen Ort und alle zu diesem gehörenden zinspflichtigen Leute zusammen mit den Gütern, frei von Vogtei und Steuer, gleichwie es die Einrichtung dieses Ordens erfordert, und wir haben [dies alles] ganz und gar überlassen. Und weil ja der heilige und wohlgefällige Lebenswandel dieser Religiosen uns zu weiteren Wohltaten treibt, haben wir auch das Privileg eines besonderen Geschenks zu ewigem Recht dazugetragen: dass wer von den Dienstleuten, Kaufleuten oder Bauern, von Leuten irgendeinen Standes oder irgendeines Berufs, krank oder gesund, sich zum Lebenswandel dieser [Zisterzienser] bekehren oder ein Teil seiner beweglichen oder unbeweglichen Habe übertragen will, er in allem die freie Möglichkeit dazu hat, wenn er unserer Gewalt unterworfen ist. Für unsere Verdienste verlangen wir nichts, lieber wählen wir diese als betende Sachwalter beim furchtbaren Richter [des Jüngsten Gerichts] und erwarten von diesen fest und treu Dank und das Versprechen, dass nach unserem Tod an jedem [Todes-] Tag, wenn es möglich ist, zu unserem Gedenken und das unserer Eltern immer dort die Totenmesse gefeiert wird. Nicht zu vergessen ist, dass wir festgesetzt haben, dass Besitzungen und Güter, die wir diesen [Mönchen] geschenkt haben, von jeglicher Vogtei frei sein sollen. Um göttlicher Vergebung willen haben wir auch diesem Kloster mit kaiserlicher Autorität bewilligt [ein Gebiet] im Wald Schönbuch mit den Grenzen, …..(KÜRZUNG)….. Innerhalb dieser Grenzen mögen sie [die Mönche] Feuerholz und anderes zu ihrem Nutzen Notwendige herbeischaffen. Wenn innerhalb dieser Grenzen das Holz zum Bauen nicht ausreicht, haben sie die freie Verfügung, innerhalb des gesamten Waldes, der Schönbuch heißt, Holz zu fällen. Und sie mögen die Weiden des gesamten Waldes nutzen mit Ausnahme der Schafe, für die wir die Freiheit des Abweidens nicht zuerkannt haben.
Damit daher niemand es wagt, die feste Angelegenheit dieser Schenkung mutwillig herabzusetzen, haben wir veranlasst, die vorliegende Urkunde durch den Eindruck unseres Siegels und die Nennung der Zeugen zu kennzeichnen. Dies sind die Namen der Zeugen, die dabei waren: ….(KÜRZUNG)…. Von den Dienstleuten: Truchsess Friedrich und dessen Bruder Diemo, Vogt Konrad von Ruck, Heinrich von Poltringen, Walter von Lustnau, Dietrich und Hugo von Ihlingen, Friedrich von Weitingen und Eticho, Heinrich und Werner von Bondorf, Kraft von Hailfingen, Konrad von Pfäffingen, Friedrich und Hugo von Gomaringen und viele andere mehr. Geschehen ist dies im Jahr 1191 von der Fleischwerdung des Herrn an, als der römische Kaiser Heinrich herrschte. Gegeben an den 3. Kalenden des August in Asberg.”
Funde aus der Poltringer Ortsgeschichte – „Bühnensage“ von Ritter Volpert von Poltringen
„Ritter Belrem von Weissenstein, der mit Kaiser Barbarossa zum Kreuzzug ins Heilige Land zieht, verliebt sich dort in die schöne Orientalin Suleima, die aber seinem Freund Volpert von Poltringen den Vorzug gibt. Von Eifersucht und Rache getrieben, versucht Belrem zunächst die Liebenden zu ermorden, dies misslingt. Als er bei der Hochzeit des Grafen von Tübingen auf die beiden stößt, lockt er Volpert in einen Hinterhalt, wo dieser durch Konrad von Vaihingen, einem fiesen Saufkumpan von Belrem, mit Suleima erdolcht wird. Ritter Belrem macht sich anschließend für 20 Jahre aus dem Staub, kehrt aber dann mit Frau und Kindern auf seine Burg Kräheneck zurück. Doch in all den Jahren seines unsteten Lebens, verfolgt ihn ein schlechtes Gewissen. In der Schlussszene auf der nebelumhüllten Burgzinne, erscheint ihm die anklagende Suleima. Mit der Erkenntnis, dass er seiner Schuld nicht davonlaufen kann, stürzt er sich von der Burgzinne hinunter in den Tod.”
Aus „BELREM – Eine Moritat aus der Ritterzeit von Fritz Schönthaler, Premiere: Juli 2009 auf der Burg Kräheneck, Pforzheim-Dillweißenstein, unter Verwendung von Motiven aus dem Stück „Belrem von Weißenstein“ aus dem Jahr 1928 von Adolf Becker (Inszenierung: Reinhard Kölmel; Produktion des Amateurtheatervereins Pforzheim).
Wer weitere (noch undokumentierte) Poltringer Sagen kennt oder andere Geschichten als „Fundstücke“ beitragen möchte, kann sich gerne bei unserer AG melden (heimatgeschichte ät hwv-ammerbuch punkt de).
Für die AG „Poltringer Heimatgeschichte“, Boris Dieter